Der Bundesrat hat heute entschieden: Ab dem 27. April 2020 dürfen Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert der Bundesrat ab dem 27. April 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus. In einer ersten Etappe von schrittweisen Lockerungen dürfen Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihre Türen wieder öffnen, meldet das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Spitäler können zudem wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Sortimentsbeschränkungen in den Lebensmittelläden werden aufgehoben.
Am 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen wieder öffnen. Am 8. Juni dann auch weiterführende Schule sowie Zoos, Bibliotheken, botanische Gärten und Museen. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben weiterhin gültig. Besonders gefährdete Personen sollten weiterhin zu Hause bleiben.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst in einer Medienmitteilung, dass Selbständige neu auch dann Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben, wenn sie nur indirekt betroffen sind. Denn so können Bauernbetriebe, die zwar nicht schliessen müssen, aber z.B. aufgrund der Schliessung der Gastronomie Umsatzeinbussen haben, den Erbwerbsausfall anmelden.
Als absolut unverständlich bezeichnet der SBV den Entscheid, dass Wochenmärkte erst ab 11. Mai wieder stattfinden dürfen.