Der Einsatz bei der Bekämpfung invasiver und gebietsfremder Pflanzenarten (invasiver Neophyten) lohnt sich. Die Ausbreitung dieser Pflanzenarten konnte erfolgreich eingedämmt werden. In diesem Jahr sind zwei neue Arten aufgetaucht, bei denen Vorsicht geboten ist: das „Schmalblättrige Greiskraut“ und das „Einjährige Berufkraut“.
Das Schmalblättrige Greiskraut ist bei Verzehr für Mensch und Tier giftig. Ab Juli entstehen reife Samen, die im Herbst keimen. Es wächst entlang von Strassen und breitet sich von dort aus. Das Schmalblättrige Greiskraut muss vor der Blütezeit samt den Wurzeln ausgerissen werden. Das Einjährige Berufkraut hingegen ist nicht giftig. Es kann sich aber auf Weiden und Magerwiesen vermehren und die einheimische Flora verdrängen. Zur Bekämpfung müssen die Pflanzen vor der Blüte ausgerissen werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger können einen grossen Beitrag zur Bekämpfung der invasiven Pflanzenarten leisten, indem sie neben den bekannten Arten auch das Einjährige Berufkraut und das Schmalblättrige Greiskraut entfernen. Ebenso sollten grössere Bestände den zuständigen Ämtern des jeweiligen Katons gemeldet werden.
Quelle und Link: Webseite Kanton Appenzell-Ausserrhoden