Bei einer Reiherente und einer Lachmöwe, die im Hafen von Lausanne (Waadt) tot aufgefunden worden sind, konnte das Vogelgrippevirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen werden. Vor einigen Tagen sind bereits ähnliche Fälle am Ufer des Bodensees aufgetreten.
Angesichts der erhöhten Ansteckungsgefahr in Gebieten, wo sich Wildwasservögel aufhalten, müssen die kürzlich verfügten Schutzmassnahmen rund um die grösseren Seen verstärkt werden. Um jeden Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu vermeiden, muss in einem Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite Hausgeflügel in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen gehalten werden.
Das BLV wird Anfang nächste Woche die entsprechende Verordnung anpassen. Sollte es die weitere Entwicklung erfordern, würde das BLV die Massnahmen weiter verstärken. Das Ziel ist, die Ansteckung von Hausgeflügel unter allen Umständen zu verhindern.
Bis jetzt keine Fälle in Geflügelbetrieben
Eine grosse Wachsamkeit ist angezeigt. Die Geflügelhalter sind angehalten, die Empfehlungen des BLV umzusetzen. Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, die Fischereiaufsicht oder die Kantonspolizei zu wenden.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf Vogelgrippe-Fälle in Schweizer Geflügelbetrieben. Für eine Übertragbarkeit des Vogelgrippe-Subtyps H5N8 vom Tier auf den Menschen liegen ebenfalls keine Hinweise vor.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen