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Bundesrat verabschiedet Bericht zur Verschotterung von Grünflächen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den Bericht «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» gutgeheissen. Schottergärten sind in Siedlungsgebieten zunehmend anzutreffen. Sie treiben aber im Sommer die Temperaturen weiter in die Höhe und haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, empfiehlt der Bericht, dass Schottergärten in der Bau- und Nutzungsordnung geregelt werden. Zudem sollen Behörden und Bevölkerung für die naturnahe Gestaltung des Siedlungsraums sensibilisiert werden.

Keine Lebensräume mehr für Tiere und Pflanzen

Die Verschotterung von Grünflächen hat in den letzten Jahren zugenommen. In Schottergärten bedecken Steine unterschiedlicher Grösse den Boden; Pflanzen sind spärlich bis gar nicht vorhanden. Oftmals wird unter solche Kies- oder Schotterflächen auch ein Vlies, eine Plastikfolie oder eine Betonschicht verlegt, damit möglichst wenig Unkraut wächst. Die Flächen verlieren damit ihre Bedeutung als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Zudem nehmen die Steine die Hitze auf. Dies verstärkt die Effekte des Klimawandels. Dagegen wirken Grünflächen mit ihren Pflanzen kühlend, da sie Schatten spenden sowie Regenwasser aufnehmen und dieses verdunsten. In Erfüllung des Postulats Munz (19.3611) «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 den Bericht dazu verabschiedet.

Der Bericht weist auf drei Massnahmen für den Umgang mit Schottergärten und die Gestaltung von Grünflächen hin. Erstens haben die Gemeinden die Möglichkeit, Schottergärten in der Bau- und Nutzungsordnung zu regeln. Konkret können die Gemeinden spezifische Vorschriften zur naturnahen Gestaltung des Aussenraumes erlassen. Sie können die Gesuchsteller verpflichten, die Aussenraum- und Umgebungsgestaltung als Teile der Bauprojekte zu erarbeiten. Oder sie können festlegen, dass Schotterflächen nicht mehr zur Grünflächenziffer angerechnet werden können.

Palmen in Schotterbeet
BBirke, CC BY-SA 4.0 Wikimedia Commons

Finanzielle Anreize zur Förderung der Biodiversität

Zweitens will der Bundesrat mit finanziellen Anreizen mithelfen, dass Städte und Gemeinden die naturnahe Gestaltung des Siedlungsraums fördern, beispielsweise mit der Realisierung naturnaher Grün- und Gewässerflächen sowie mit begrünten Dächern und Fassaden. Dies ist ein Eckpunkt des indirekten Gegenvorschlages zur Biodiversitätsinitiative. Drittens sollen Behörden und Bevölkerung für die Vorteile von naturnahen Grünflächen und Gartengestaltungen sensibilisiert werden.

Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 19.3611 Munz vom
14.06.2019. Bei Klick öffnet sich das PDF in neuem Tab.

 

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