8.2 C
Zürich
Samstag, Oktober 25, 2025

Petition für Blumen und Pflanzen: sie gehören zur Grundversorgung.

Die Schweizer Blumenproduzenten-Familie Isler fordert in einer Petition, dass Blumen und Pflanzen zur Grundversorgung gezählt und somit von den Verkaufseinschränkungen befreit werden. Bereits unterstützen 33.677 Personen die Petition.

Die Petition beginnt mit den Worten: «Sehr geehrter Herr Bundesrat Parmelin
passen Sie bitte die Verordnung 2 Coronavirus soweit an, dass die
Blumen und Pflanzen auch zur Grundversorgung gehören.»

Warum ist das wichtig?

Über die psychischen Blessuren, welche die Corona Krise mit sich bringt wird noch nicht viel geschrieben. Diese Sache ist nicht zu unterschätzen. Gehen wir diese doch mit einfachen, effizienten Mitteln an.
Schweizer Blumen sind am blühen und die Menschen schreien nach Blumen. In den schwierigen Zeiten, hilft ein Strauss ein Stück Freiheit und Natur in die Wohnungen zu holen. Die Farbenpracht, der Duft der einheimischen Blumen erhellen das Gemüt und Ängste können schwinden. Jeder Blumenstrauss, ob gross oder klein, macht Freude. Leute bleiben eher zuhause, wenn sie sich in ihren Wänden wohlfühlen.

Blumen können nicht blühen ohne die Wärme der Sonne. Menschen können nicht Mensch sein ohne die Farben der Blumen.

Die Petition unterstützen kann man unter folgendem Link: Blumen und Pflanzen gehören zur Grundversorgung

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Mehr aus dieser Kategorie

Haskap-Beeren vom Oberzinggenhof

Fast wie kleine blaue Fläschchen sehen sie aus, die Haskap-Beeren. Sie sind auch bekannt unter den Namen Maibeere, Blaue Heckenkirsche oder Kamtschatka-Heckenkirsche. Der lateinische Name ist Lonicera. Seinen Ursprung hat der Strauch in Sibirien, auf Kamtschatka in Nordostasien und auf den Kurilen in Russland.Die Pflanzen gedeihen auch in unseren Breitengraden sehr gut. Wie auf dem Biohof Oberzinggen in Hellbühl im Kanton Luzern zu beobachten ist.

Ausbreitung des Japankäfers: Neuer Notfallplan tritt in Kraft

Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz immer weiter aus. Die Käfer können vor allem in der Landwirtschaft grosse Schäden anrichten und ganze Ernten zerstören. Ein neuer Notfallplan des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) legt fest, wie betroffene Behörden reagieren müssen.

Ausbreitung des Japankäfers: Diesen Sommer ist Vorsicht geboten

Der Japankäfer wurde in der Schweiz erstmals 2017 im Kanton Tessin gesichtet und hat sich inzwischen weiterverbreitet. Dieser Käfer kann insbesondere in der Landwirtschaft erhebliche Schäden anrichten, indem er ganze Ernten zerstört. Daher ruft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bevölkerung diesen Sommer zur Vorsicht auf. Denn der Japankäfer könnte unbemerkt in Autos und Züge gelangen, dort als blinder Passagier grosse Strecken zurücklegen und in weiteren Regionen der Schweiz Schaden anrichten.

Neu im Tessin: Die Palmenmotte breitet sich aus

Die Palmenmotte, ein Falter aus Südamerika, wurde in vielen Regionen Südeuropas bereits vor einiger Zeit festgestellt, und ihre Anwesenheit im Tessin wurde diesen Sommer bestätigt. In den betroffenen Gebieten stellt die Palmenmotte eine ernsthafte Bedrohung für viele Palmenarten dar, darunter exotische Zierpalmen sowie die Europäische Zwergpalme (Chamaerops humilis).