Das Bundesamt für Landwirtschaft werde voraussichtlich auch dieses Jahr die letztjährige Feuerbrand-Bekämpfungsstrategie wählen, sagt Felix Fraga vom Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz des BLW auf Anfrage des LID. „Das heisst kein Streptomycin-Einsatz im Jahr 2017, sondern der Einsatz der alternativen Produkte“, so Fraga. Er hält jedoch fest, dass es sich nicht um ein Verbot von Streptomycin handle, da dieser Wirkstoff auch in den Vorjahren nie regulär bewilligt worden sei, sondern über die „Zulassung zur Bewältigung einer Notfallsituation“ erlaubt worden war.
Das BLW hatte letztes Jahr den Einsatz von Streptomycin nicht erlaubt, was zu Kritik aus der Obstbranche geführt hatte. Insbesondere der Kanton Thurgau wehrte sich dagegen und fürchtete Problem für die Obstbauern. Das BLW hat laut Fraga vorderhand noch keine Bilanz zur letztjährigen Situation ohne Streptomycin-Einsatz gezogen.
„Im Jahr 2016 war es grosses Glück, dass Feuerbrand aufgrund der Witterung harmlos blieb“, gibt Urs Müller, Leiter Obst am Bildungs-und Beratungszentrum Arenenberg im Kanton Thurgau zu bedenken. „Das Schreckgespenst ist aber nach wie vor gross. Die Alternativen werden auch bei optimalstem Einsatz nie den Wirkungsgrad von Streptomycin erreichen und müssen dann auch noch mehrfach eingesetzt werden“, sagt Müller. Der Beweis, dass diese Strategie bei sehr hohem Infektionsdruck gelingt, sei erst noch zu erbringen, so der Obst-Experte.
Streptomycin ist ein Antibiotikum und gilt als wirksames Mittel gegen Feuerbrand. Es ist aber umstritten. Besonders Imker stellen sich gegen dessen Einsatz, da es Rückstände im Honig geben kann, welcher dann nicht mehr verkauft werden darf.
Quelle:Landwirtschaftlicher Informationsdienst