Vor allem bei den Obst- und Gemüsebauern, aber auch bei den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauern steigt das Risiko, an Hautkrebs aufgrund einer zu hohen UV-Belastung zu erkranken, noch einmal erheblich an. Ihre UV-Belastung liegt fast dreimal so hoch wie die Belastung des bundesdeutschen Durchschnitts. Nur Winzer erreichen ähnlich hohe Messwerte. Deshalb müssen diese Berufsgruppen geeignete Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren
Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber sind besonders in der Verantwortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten bei Arbeiten im Freien die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen und umsetzen. Gärtner sollten die Schattenregel kennen und beherzigen: Um die Mittagszeit, wenn der eigene Schatten kleiner ist als der eigene Körper, steht die Sonne besonders hoch. Wer in dieser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrandrisiko und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Die SVLFG rät deshalb, Arbeiten im Freien an sonnigen Tagen nur dann in der Mittagshitze auszuführen, wenn entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen generell im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe oder Base-Caps mit Nackenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Wer Kleidung aus synthetischen Fasern bevorzugt, sollte wissen, dass diese nicht den gleichen Sonnenschutz bieten wie gewaschene Baumwolle. Ausnahmen sind speziell gekennzeichnete Textilien mit UV-Schutz.
Sonnencreme – viel hilft viel
Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch genug ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel das Gesicht, der Nacken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert übrigens die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene, maximal geschützte Zeit in der Sonne nicht. Für die empfindlichen Lippen gibt es Pflegestifte mit Sonnenschutz.
Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung
Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus bezahlt. Der Hausarzt nimmt die Untersuchung selbst vor oder überweist an einen Facharzt.
Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs
Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jahren auf. Es gibt verschiedene Formen. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90% heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig, es gibt auch wirksame konservative Behandlungsmethoden. Oft kann zum Beispiel auch schon das Auftragen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, wird der behandelnde Hautarzt zusammen mit dem Patienten aufgrund der individuellen Situation entscheiden.